Mit dieser Zusammenstellung wollen das European Prison Litigation Network, seine Mitglieder und Partner nationale Anwälte und zivilgesellschaftliche Organisationen über die wichtigsten rechtlichen Entwicklungen im Bereich des Strafvollzugs in Europa informieren.
Die Zusammenstellung umfasst 14 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die Ukraine, Moldawien, das Vereinigte Königreich und Russland.


In Bulgarien habenjüngste Urteile von Verwaltungsgerichten die Rechtsprechung konsolidiert, die Gefangenen eine gerichtliche Überprüfung von Anordnungen anderer Disziplinarstrafen als Einzelhaft verwehrt.


Ein besonderer Dank geht an unsere Mitglieder und assoziierten Partner für die gemeinsame Erarbeitung dieser Übersicht!