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In Polen übermittelte der Menschenrechtskommissardem Justizministerium seinen Vorschlag für vorrangige Bereiche bei der laufenden Reform der Gesundheitsfürsorge in Gefängnissen. Unter anderem warf er die Frage der Beteiligung von Krankenschwestern und Sanitätern an sicherheitsrelevanten Aufgaben (wie der Überwachung von Besuchen, der Durchführung von Leibesvisitationen oder der Durchsuchung von Zellen) auf, die den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu den Gefangenen untergraben kann.

In Portugal wurde vom Gesundheitsministerium und vom Justizministerium eine Arbeitsgruppe für die Gesundheitsversorgung in Haftanstalten eingerichtet. Sie hat unter anderem die Aufgabe, die Koordinierung zwischen den verschiedenen Diensten sicherzustellen, die an der geplanten Übertragung der Gesundheitsversorgung im Strafvollzug auf das Gesundheitsministerium beteiligt sind.

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In Bulgarien haben zwei Verwaltungsgerichte, die als Kassationsgerichte fungieren, entschieden, dass der Befall von Gefängnissen mit Bettwanzen eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung darstellt, ohne dass zusätzliche Faktoren hinzukommen. Dies ist ein wichtiger Präzedenzfall im Zusammenhang mit den widersprüchlichen Ansätzen der Verwaltungsgerichte in dieser Frage.

In Frankreich lehnte das Oberste Verwaltungsgericht in seiner Funktion als Richter im einstweiligen Rechtsschutzeinen Antrag auf Aussetzung von Neuaufnahmen in einer Haftanstalt ab, in der es aufgrund der Haftbedingungen und einer dokumentierten Geschichte von Misshandlungen durch das Gefängnispersonal zu schwerwiegenden Grundrechtsverletzungen gekommen war. Das Gericht argumentierte, dass die Aussetzung der Inhaftierung in einer bestimmten Einrichtung eine Entscheidung der öffentlichen Ordnung sei, die nicht in seine Zuständigkeit falle.

In Ungarn wurden trotz der Überbelegung der Gefängnisse vor kurzem zwei renovierungsbedürftige Gefängnisse geschlossen, weil die Kosten für die Anpassung an Sicherheits-, Nachhaltigkeits- und neue technologische Standards zu hoch waren.

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In Polen kündigte das Justizministeriumden Start eines Pilotprojekts in geschlossenen Gefängnissen an, das es den Häftlingen ermöglichen soll, Self-Service-Telefongeräte in ihren Zellen zu benutzen.

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In Ungarn hat ein Gericht die Bedingungen eingeschränkt, unter denen dem Anwalt eines Häftlings der Zugang zu Gefängnisakten verweigert werden kann

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In Spanien erhalten Strafgefangene, die aus dem Gefängnis entlassen werden, keine besondere Entlassungsbeihilfe mehr. Stattdessen müssen sie das lebensnotwendige Mindesteinkommen beantragen, was nach Ansicht einiger Organisationen der Zivilgesellschaft zu längeren Wartezeiten bis zum Beihilfeempfang für die Gefangenen führen und sich negativ auf die finanzielle Situation ihrer Familien auswirken könnte.

Des Weiteren entschied ein Gericht in Spanien, dass ein Häftling Anspruch auf Arbeitslosengeld für Arbeit hat, die er während seiner Inhaftierung im offenen Vollzug geleistet hat.

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