Rechtliche Ressourcen

JANUAR-MÄRZ 2024

11 Länder

In dieser Übersicht sind die wichtigsten Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Fragen des Strafvollzugs zusammengestellt.
Durch die Berichterstattung über die wichtigsten Trends in der europäischen Rechtsprechung im Bereich des Strafvollzugs sollen Rechtsexperten im Bereich des Strafvollzugs bei ihren Recherchen und Rechtsstreitigkeiten unterstützt und blinde Flecken in der europäischen Rechtsprechung identifiziert werden, um strategische Wege für Rechtsstreitigkeiten zu finden.


MIRANDA MAGRO gegen PORTUGAL Antrag Nr. 30138/21

Die Sicherungsverwahrung einer psychisch kranken Person, die nicht strafrechtlich verantwortlich ist, in der psychiatrischen Abteilung eines Justizvollzugskrankenhauses, unter unangemessenen Bedingungen und ohne angemessene Betreuung und Versorgung: Verstoß gegen Artikel 3.

Die Sicherungsverwahrung einer psychisch kranken Person, die nicht strafrechtlich verantwortlich ist, in der psychiatrischen Abteilung eines Justizvollzugskrankenhauses, unter unangemessenen Bedingungen und ohne angemessene Betreuung und Versorgung: Verstoß gegen Artikel 5 § 1 (e).

Artikel 46: Der beklagte Staat soll allgemeine Maßnahmen ergreifen, um strukturelle Probleme im Zusammenhang mit der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung in den Haftanstalten in Angriff zu nehmen.

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D gegen LETTLAND Antrag Nr. 76680/17

Absonderung, eingeschränkter Zugang zu grundlegenden Gefängnis-Ressourcen und Verweigerung von menschlichem Kontakt eines Gefangenen durch Mitgefangene aufgrund seiner untergeordneten Position in der informellen Häftlingshierarchie; Fehlen umfassender staatlicher Maßnahmen: Verstoß gegen Artikel 3.

Artikel 46: Der beklagte Staat ist verpflichtet, allgemeine Maßnahmen zu ergreifen, um das systemische Problem der informellen Hierarchien in den Haftanstalten zu lösen.

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KAYUMOVY UND ANDERE gegen RUSSLAND Antrag Nr. 56727/18 und 8 andere

Einschränkung von Familienbesuchen in Untersuchungshaftanstalten: Verstoß gegen Artikel 8.

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LIBRI gegen ITALIEN Antrag Nr. 45097/20

Fortgesetzte Inhaftierung des Gefangenen trotz mehrerer schwerwiegender gesundheitlicher Probleme (Osteoporose mit mehreren Wirbelbrüchen und Fibromyalgie, die zu einer eingeschränkten Mobilität der unteren Gliedmaßen führt): keine Verletzung von Artikel 3.

Unzureichende medizinische Behandlung: Verstoß gegen Artikel 3.

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AL-HAWSAWI gegen LITAUEN Antrag Nr. 6383/17

Unmenschliche Behandlung während der außerordentlichen Überstellung des Antragsstellers an die CIA: Verstoß gegen Artikel 3.

Inhaftierung während einer Operation zur außerordentlichen Überstellung an die CIA: Verstoß gegen Artikel 5, § 1.

Außerordentliche Überstellung an die CIA trotz des realen und vorhersehbaren Risikos eines eklatant unfairen Verfahrens vor der US-Militärkommission: Verstoß gegen Artikel 6, § 1.

Außerordentliche Überstellung eines mutmaßlichen Terroristen, dem die Todesstrafe droht, an die CIA: Verletzung von Artikel 1 des Protokolls Nr. 6.

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MILJAK gegen KROATIEN Antrag Nr. 15681/18

Misshandlung eines Gefangenen durch Justizvollzugsbeamte und das Fehlen einer wirksamen Untersuchung des Vorfalls: Verletzung von Artikel 3 (verfahrensrechtliche und materiellrechtliche Teile).

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FERNANDES gegen PORTUGAL Anträge Nr. 33023/17 und 56476/17

Ungerechtfertigte andauernde Inhaftierung in einem Hochsicherheitsgefängnis; nachteilige Auswirkungen der damit verbundenen Einschränkungen auf die Resozialisierung des Klägers; eingeschränkte Kontakte mit der Außenwelt und anhaltende Isolation; demütigende, invasive Leibesvisitation: Verletzung von Artikel 3.

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URSEI gegen RUMÄNIEN Antrag Nr. 9233/21

Gefangener, der nicht an den Parlamentswahlen teilnehmen konnte, weil er eine Strafe in einem Gefängnis verbüßte, das sich außerhalb des Wahlbezirks seines Wohnorts befand: Verstoß gegen Artikel 3 des Protokolls Nr. 1.

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RADCHENKO UND ABRAMOV gegen UKRAINE Anträge Nr. 5312/20 und 22627/20

Unzureichende medizinische Behandlung von Klägern mit schweren Erkrankungen (u. a. Kardiomyopathie, chronische Hepatitis, chronische Pankreatitis, hypertensive Krisen, Diabetes): Verstoß gegen Artikel 3.

Fehlen eines wirksamen Rechtsbehelfs: Verletzung von Artikel 13.

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PINTUS gegen ITALIEN Antrag Nr. 35943/18

Aufgrund von Platzmangel in einer Spezialeinrichtung: achtmonatige Inhaftierung eines Gefangenen, der an psychischen Störungen leidet, im Rahmen eines gewöhnlichen Haftregimes, obwohl sein psychischer Gesundheitszustand mit diesem Regime unvereinbar ist: keine Verletzung von Artikel 2, keine Verletzung von Artikel 3.

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SİL UND ANDERE gegen DIE TÜRKEI Antrag Nr. 8130/19 und 2 andere

Hochladen der Korrespondenz von Gefangenen auf einen nationalen Server, der durch unveröffentlichte interne Vorschriften geregelt ist, zu denen die Gefangenen keinen Zugang hatten: Verstoß gegen Artikel 8.

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GHIBAN gegen RUMÄNIEN Antrag Nr. 10862/19

Verweigerung der Erlaubnis für einen Gefangenen, an der Beerdigung eines nahen Angehörigen teilzunehmen: Verstoß gegen Artikel 8.

Unzureichende Haftbedingungen: unzulässig (Nichtausschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs).

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ASADULLAYEV UND ANDERE gegen RUSSLAND Antrag Nr. 1510/21 und 49 andere
SLIVIN UND ANDERE gegen RUSSLAND Antrag Nr. 28279/21 und 49 andere
MOROZOV UND ANDERE gegen RUSSLAND Antrag Nr. 37564/19 und 47 andere

Unzureichende Beförderungsbedingungen: Verstoß gegen Artikel 3.

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BURTSEV UND ANDERE gegen RUSSLAND Antrag Nr. 45302/19 und 34 andere

Ständige Videoüberwachung in Gefängniszellen, auch durch gegengeschlechtliche Vollzugskräfte, in Toiletten- und Duschräumen und in Einzelhaftzellen: Verstoß gegen Artikel 8.

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RUDIK UND ANDERE gegen RUSSLAND Antrag Nr. 13050/17 und 10 andere
ZAVGORODNIY UND ANDERE gegen RUSSIA Antrag Nr. 28355/18 und 22 andere
JEMANOW UND ANDERE gegen RUSSLAND Antrag Nr. 42771/19 und 22 andere

Unangemessene Haftbedingungen für lebenslänglich Inhaftierte unter strenger Haft: Verstoß gegen Artikel 3.

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I.L. gegen DIE SCHWEIZ (Nr. 2) Antrag Nr. 36609/16

Lang andauernde Einzelhaft des Antragstellers mit psychischen Störungen ohne angemessene therapeutische Betreuung: Verstoß gegen Artikel 3.

Unmenschliche und erniedrigende Behandlung infolge der Zwangsmedikation und Fehlen wirksamer Rechtsmittel in dieser Hinsicht: unzulässig (Nichtausschöpfung der innerstaatlichen Rechtsmittel).

Rechtswidriger Gewahrsam aufgrund der Unterbringung einer psychisch kranken Person in einer ungeeigneten Einrichtung: Verstoß gegen Artikel 5 § 1.

Mangelnde Zügigkeit bei der Prüfung des Antrags auf Freilassung des Antragstellers: Verstoß gegen Artikel 5 § 4.

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LYPOVCHENKO UND HALABUDENCO gegen DIE REPUBLIK MOLDAU UND RUSSLAND Anträge Nr. 40926/16 und 73942/17

Inhaftierung in der abtrünnigen „Transnistrischen Moldauischen Republik“ (TMR): Zuständigkeit von Russland und Moldau.

Unzureichende Haftbedingungen, unzureichende medizinische Behandlung, psychiatrische Zwangsbehandlung: Verletzung von Artikel 3 durch Russland, keine Verletzung von Artikel 3 durch Moldau.

Verurteilung und Inhaftierung durch „TMR“-Gerichte: Verletzung von Artikel 5 § 1 und 6 durch Russland, keine Verletzung von Artikel 5 § 1und 6 durch Moldau.

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SIMON gegen DIE UKRAINE Antrag Nr. 41877/21

Unzureichende medizinische Versorgung in der Haft und Fehlen eines wirksamen Rechtsbehelfs in dieser Hinsicht: Verletzung der Artikel 3 und 13.

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PĂILĂ UND ANDERE gegen RUMÄNIEN Antrag Nr. 26096/16 und 9 andere

Der Antragssteller ist vor der Verkündung des Urteils des Gerichts verstorben: Das Urteil wird revidiert, die Klage wurde zurückgewiesen.

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MELNIK UND ANDERE gegen RUSSLAND Antrag Nr. 38217/19 und 9 andere

Ständige Videoüberwachung in Gefängniszellen, auch durch gegengeschlechtliche Vollzugskräfte, sowie in Toiletten- und Duschräumen: Verstoß gegen Artikel 8.

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TOPLA UND ANDERE gegen DIE TÜRKEI Antrag Nr. 64140/19 und 6 andere
GENÇ UND ANDERE gegen DIE TÜRKEI Antrag Nr. 41210/19 und 5 andere
SUBAŞI UND KARACA gegen DIE TÜRKEI Anträge Nr. 37629/21 und 53407/21

Hochladen der Korrespondenz von Gefangenen auf einen nationalen Server, der durch unveröffentlichte interne Vorschriften geregelt wird, zu denen die Gefangenen keinen Zugang hatten: Verstoß gegen Artikel 8.

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