In dieser Übersicht sind die wichtigsten Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Fragen des Strafvollzugs zusammengestellt.
Durch die Berichterstattung über die wichtigsten Tendenzen in der europäischen Rechtsprechung im Bereich des Strafvollzugs sollen Rechtsexperten im Bereich des Strafvollzugs bei ihren Recherchen und Rechtsstreitigkeiten unterstützt und blinde Flecken in der europäischen Rechtsprechung identifiziert werden, um strategische Wege für Rechtsstreitigkeiten zu finden.
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE >> JULI-AUGUST 2024 / SEPTEMBER 2024
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE
JULI-AUGUST 2024 >> VOLLSTÄNDIGE DARSTELLUNG AUF ENGLISCH
AKTAŞ gegen DIE TÜRKEI ■ Antrag Nr. 64870/19
Weigerung der Gefängnisverwaltung, einem Häftling Exemplare einer fünfbändigen Buchreihe auszuhändigen, die ihm per Post zugesandt worden waren: Verstoß gegen Artikel 10.
MATYUSHONOK gegen DIE UKRAINE ■ Antrag Nr. 34590/06
Zahlreiche Fälle von Misshandlung und Folter in der Haft und das Fehlen einer wirksamen Untersuchung in dieser Hinsicht: Verletzung von Artikel 3 (materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Teile).
W.W. gegen POLEN ■ Antrag Nr. 31842/20
Weigerung der Gefängnisverwaltung, einer Transgender-Person die Fortsetzung der Hormontherapie im Gefängnis zu gestatten: Verstoß gegen Artikel 8.
SAHRAOUI UND ANDERE gegen FRANKREICH ■ Antrag Nr. 35402/20
Tod eines drogenabhängigen Gefangenen durch eine Überdosis verschiedener Medikamente, von denen einige nicht von den medizinischen Behörden verschrieben worden waren: keine Verletzung von Artikel 2.
NURLYGAYANOV UND ANDERE gegen RUSSLAND ■ Anträge Nr. 3215/20 und 6 weitere
Ständige Videoüberwachung in Gefängniszellen, auch durch gegengeschlechtliches Personal, in den Zellen und in den Toiletten- und Duschräumen: Verstoß gegen Artikel 8.
SHUSHKIN und LEBEDEV gegen RUSSLAND ■ Anträge Nr. 20693/19 und 39300/19
Unzureichende Beförderungsbedingungen: Verstoß gegen Artikel 3.
B.D. gegen BELGIEN ■ Antrag Nr. 50058/12
Einem Gefangenen, der an psychischen Störungen leidet, wurde wiederholt die Möglichkeit verweigert, die Rechtmäßigkeit der Verlängerung seiner Haft in der psychiatrischen Abteilung eines gewöhnlichen Gefängnisses zu überprüfen und diese zu beenden: Verstoß gegen Artikel 5 § 4.
Unter psychischen Störungen leidende Gefangene, die in der psychiatrischen Abteilung gewöhnlicher Gefängnisse ohne eine ihrem psychischen Zustand angemessene Betreuung und Behandlung festgehalten werden: Verletzung von Artikel 5 § 1.
YASAK gegen DIE TÜRKEI ■ Antrag Nr. 17389/20
Gefangener in einer überfüllten Zelle, in der er lange Zeit auf einer Matratze auf dem Boden schlafen musste; persönlicher Raum zwischen 3 und 4 m²: keine Verletzung von Artikel 3 (übereinstimmende Meinung von Richter Krenc).
NAMIK YÜKSEL gegen DIE TÜRKEI ■ Antrag Nr. 28791/10
Beschränkung des Kontakts des Gefangenen zu seinem vierjährigen Sohn, der sich mit der Frau des Gefangenen in derselben Haftanstalt befindet (wöchentlich eine Stunde Besuch ohne Kontakt zu seinem Sohn, und monatlich eine Stunde Kontakt zu seiner Frau und seinem Sohn): keine Verletzung von Artikel 8.
SEPTEMBER 2024 >> VOLLSTÄNDIGE DARSTELLUNG AUF ENGLISCH
HALLAÇOĞLU gegen DIE TÜRKEI ■ Antrag Nr. 24514/19
Überwachung der zwischen einem Gefangenen und seinem Anwalt während ihrer Treffen in der Haftanstalt ausgetauschten Dokumente durch die Gefängnisbehörden: Verstoß gegen Artikel 8.
ULEDEV UND ANDERE gegen RUSSLAND ■ Anträge Nr. 40663/18 und 3 weitere
Unzureichende Haftbedingungen für Gefangene mit Behinderungen (z. B. Beinamputation, Halbseitenlähmung, Syringomyelie, Myelopathie): Verstoß gegen Artikel 3.
Fehlen eines wirksamen Rechtsbehelfs in dieser Hinsicht: Verletzung von Artikel 13.
HAJZER UND ANDERE gegen UNGARN ■ Antrag Nr. 45016/20 und 9 weitere
GEISZKOPF UND ANDERE Gegen UNGARN ■ Antrag Nr. 10673/21und 14 weitere
Gefangene, die zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt wurden und erst nach Verbüßung langer Haftzeiten (zwischen 26 Jahren und fünf Monaten und 33 Jahren und 10 Monaten) auf Bewährung entlassen werden können: Verstoß gegen Artikel 3.
CHAPODZE UND ANDERE gegen RUSSLAND ■ Anträge Nr. 50599/16 und 10 weitere
Beschränkungen von Familienbesuchen in Untersuchungshaftanstalten (Verweigerung oder Begrenzung der Häufigkeit von Familienbesuchen, physische Trennung und Überwachung während der Familienbesuche, Verweigerung von Telefonanrufen an die Familie): Verstoß gegen Artikel 8.
KROTOV gegen DIE UKRAINE (beschl.) ■ Antrag Nr. 30289/17
Fehlender Zugang zu angemessener Pflege und medizinischer Behandlung für einen behinderten Häftling (amputierte Arme und Beine): Abgelehnt (der Kläger starb während der Prüfung des Falles, die NRO wurde als nicht zuständig befunden).
DIANOVA UND ANDERE gegen RUSSLAND ■ Anträge Nr. 21286/15 und 4 weitere
Beendigung eines Hungerstreiks, der aus Protest gegen die Anwendung von Folter in russischen Gefängnissen und die anschließende administrative Verurteilung gemacht wurde, an einem öffentlichen Ort durch Polizeibeamte: Verstoß gegen Artikel 11.
TUGANOV UND ANDERE gegen RUSSLAND ■ Anträge Nr. 14539/20 und 49 weitere
SAUTIYEVA UND ANDERE gegen RUSSLAND ■ Anträge Nr. 8936/20 und 50 weitere
PANICHEV UND ANDERE gegen RUSSLAND ■ Anträge Nr. 6534/20 und 49 weitere
Unzureichende Beförderungsbedingungen: Verstoß gegen Artikel 3.
KURT UND ANDERE gegen DIE TÜRKEI ■ Antrag Nr. 29715/19 und 9 weitere
Elektronische Aufzeichnung und Speicherung der Korrespondenz von Gefangenen in einem nationalen Justiz-Computersystem; Maßnahmen, die durch unveröffentlichte Vorschriften geregelt wurden, zu denen die Gefangenen keinen Zugang hatten: Verstoß gegen Artikel 8.
ÇİFTÇİ gegen DIE TÜRKEI ■ Antrag Nr. 27553/19
Überwachung der Treffen des Klägers mit seinem Anwalt im Gefängnis durch die Gefängnisbehörden: Verletzung von Artikel 8.
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